Dresden (epd). "Pegida"-Gründer Lutz Bachmann muss 2.400 Euro Ordnungsgeld zahlen, weil er die Dresdner Seenotretter des Vereins "Mission Lifeline" in sozialen Netzwerken wiederholt als "Schlepper" bezeichnet hat. Sollte er der Zahlung von je 400 Euro für jede seiner sechs Äußerungen nicht nachkommen, muss er 120 Tage in Ersatzhaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden bereits am 16. Oktober per Beschluss entschieden, wie "Mission Lifeline" am Dienstag in Dresden mitteilte.
Demnach muss auch der "Pegida"-Förderverein oder sein Vertreter Siegfried Däbritz 1.600 Euro zahlen oder für 80 Tage in Ersatzhaft, da er Bachmanns Äußerungen regelmäßig weiterleite. OLG-Sprecherin Gesine Tews bestätigte die Angaben. Ordentliche Rechtsmittel gegen den Beschluss seien nicht mehr möglich, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Bachmann und der Verein hatten sich in einem Vergleich vor dem Landgericht Dresden Anfang 2017 verpflichtet, die Seenotretter nicht mehr als "Schlepper" oder "Schlepperorganisation" zu bezeichnen. Laut OLG haben sie seither jedoch insgesamt zehnmal gegen diese Verpflichtung verstoßen. Vor Gericht hatten sie demnach bestritten, die Äußerungen auf ihren Facebook-Seiten geschrieben zu haben. Hierzu erklärte das OLG jedoch, Bachmann und "Pegida" wären verpflichtet gewesen, "durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass betroffene Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können".
"Mission Lifeline"-Vorstand Axel Steier sagte, er sei erleichtert, dass Bachmann und "Pegida" nun bestraft würden. "Wir wurden lang genug in der Öffentlichkeit verunglimpft", betonte er.