Düsseldorf (epd). Im Zusammenhang mit Suspendierungen von Polizisten wegen ihrer Mitgliedschaft in rechten Chatgruppen mahnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen eine Überprüfung der Praxis an. "Jeder Einzelfall muss betrachtet und juristisch bewertet werden", sagte der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens am Freitag in Düsseldorf. "Pauschalurteile sind grundsätzlich ungerecht. Wir sind gegen Rechtsextremismus, aber für Rechtsstaatlichkeit." Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Suspendierung einer Polizistin als rechtswidrig bezeichnet.
Die Gewerkschaft verwies auf das Prinzip "Sorgfalt vor Schnelligkeit". Sowohl die öffentlichkeitswirksame Strategie von Innenminister Herbert Reul (CDU) wie auch die mediale Berichterstattung dürften die ermittelnde Behörde, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW), nicht zu vorschnellen Entscheidungen und Suspendierungen verleiten. Die GdP warnte davor, dass ein solches Vorgehen dem öffentlichen Vertrauen in die Polizei schade, aber auch das Vertrauen der Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber ihrem Dienstherrn erschüttere.
Einen Bericht der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ, Samstag) zufolge dürfen nach dem Gerichtsurteil vom Donnerstag nun noch weitere in der Affäre beschuldigte Beamte auf eine Rücknahme der Suspendierung hoffen. "Wir prüfen derzeit möglicherweise abzuleitende Konsequenzen für acht ähnlich gelagerte Fälle", teilte das LAFP NRW mit. Anfang der kommenden Woche werde entschieden, ob das gegen die Beamten ausgesprochene Verbot der Dienstgeschäfte aufgehoben werden könne.
Die laut Verwaltungsgericht zu Unrecht suspendierte Polizistin war Mitglied einer von mehreren Whatsapp-Chatgruppen, in denen vor allem Beamte der Polizeiwache Mülheim an der Ruhr rechtsextremistische Nachrichten ausgetauscht haben sollen. Gegen 31 Polizistinnen und Polizisten wird in diesem Zusammenhang ermittelt.
Nach Ansicht der Richter hatte das Landesamt die der Polizistin zugesandte Bilddatei - eine Hitlerparodie - vor der Freistellung vom Dienst nicht ausreichend geprüft und deren Inhalt auch nicht korrekt bewertet. Deshalb könne der Polizistin auch kein rechtsradikales Gedankengut unterstellt werden. Hinweise auf ein "schwerwiegendes Dienstvergehen" und einen "Verstoß gegen die politische Treuepflicht" gebe es nicht.