Bad Gandersheim (epd). Nach einem Corona-Ausbruch im Glaubenszentrum Bad Gandersheim sind derzeit 125 Personen infiziert. Insgesamt seien 252 Personen getestet worden, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Landkreises Northeim am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Glaubenszentrum Bad Gandersheim umfasst eine freikirchliche konfessionsübergreifende Bibelschule und ein Konferenzzentrum.
Über den Ursprung des Ausbruchs hat der Landkreis nach eigenen Angaben noch keine validen Erkenntnisse, lediglich die Vermutung, dass das Virus beim gemeinsamen Singen übertragen wurde, sagte die Sprecherin. Bei den Infizierten handele es sich um Mitarbeiter, Gäste und "Personen, die auf dem Gelände agieren".
Bislang gebe es keine Krankenhauseinweisung, sondern zunächst Verläufe mit den üblichen Krankheitssymptomen. Alle Infizierten befänden sich in Quarantäne. Das Gesundheitsamt arbeite "mit Hochdruck" an der Nachverfolgung der Kontaktpersonen.
In einer Pressemitteilung des Glaubenzentrums heißt es, am vergangenen Wochenende sei bekanntgeworden, "dass im Umfeld der Bibelschule durch einen Außenkontakt eine positive PCR-Testung aufgetreten ist". Die betroffene Person lebe nicht auf dem Gelände der Bibelschule. Dennoch sei das Gesundheitsamt umgehend informiert und eine Großtestung vereinbart worden.
Von Beginn des Schulregelbetriebs ab dem 19. September sei das strenge Hygienekonzept im Glaubenszentrum genauestens eingehalten worden, hieß es. Trotz des "selbst auferlegten, sehr strengen Vorgehens mit erheblichen Einschränkungen" sei es jetzt zu den Fallzahlen gekommen, die der aktuellen Situation weiten Teilen Deutschlands entspreche. Inzwischen sei der Unterrichtsbetrieb in getrennten Gruppen mit entsprechender räumlicher Trennung nach behördlichen Vorgaben wieder aufgenommen worden.
Aufgrund der Lage hat der Landkreis Northeim in Bad Gandersheim das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Aktuell ist Freizeit- und Vereinssport in öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Sporthallen sind geschlossen. Maximal sechs Personen dürfen sich im öffentlichen Raum versammeln. In Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften ist das Singen verboten. Dort muss eine Maske getragen werden.