Berlin (epd). Doch "Schuldner" statt "Schuldnerin": Nach dem Wirbel um einen hauptsächlich in der weiblichen Form gehaltenen Entwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht für Unternehmen hat das Bundeskabinett das Vorhaben am Mittwoch im generischen Maskulinum gebilligt. Um rasch eine Einigung im Kreis der Ministerien zu erzielen, sei die männliche Form verwendet worden, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch in Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte gegen den im generischen Femininum gehaltenen Entwurf Widerspruch eingelegt. Das Justizministerium hält aber daran fest, dass die weibliche Form durchaus möglich gewesen wäre.
In dem Gesetz, das insbesondere von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen helfen soll, gehe es ganz überwiegend um Gesellschaften wie GmbH oder Aktiengesellschaften. Deren grammatikalisches Geschlecht sei weiblich, erläuterte der Sprecher des Justizministeriums. Es sei sogar üblich, von "Schuldnerin" oder "Gläubigerin" zu sprechen. "Um unnötige Komplexität zu vermeiden, wurde auf die zusätzliche Angabe der männlichen Form verzichtet", sagte er.
Das Innenministerium war damit nicht einverstanden, äußerte sogar die Sorge, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte, weil sich nur Frauen angesprochen fühlen könnten. Während das generische Maskulinum - die rein männliche Form - für beide Geschlechter gelte, sei das generische Femininum als Verwendung für beide Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt, sagte ein Sprecher von Seehofer am Montag.
Diese Auffassung teile das Justizministerium nicht, betonte dessen Sprecher. Die Umformulierung sei erfolgt, um schnell zu einer Einigung über ein Vorhaben von hoher politischer Priorität zu kommen. Die männliche Variante "wird im Handbuch der Rechtsförmlichkeit ausdrücklich zugelassen und als herkömmlich bezeichnet", sagte der Sprecher. Aus der Bezeichnung "herkömmlich" ergebe sich allerdings, "dass grundsätzlich auch andere Möglichkeiten zulässig sein können".