Lüneburg (epd). Nach einer Klage eines Holocaust-Überlebenden muss die Stadt Lüneburg den Begleittext zu einem der Wehrmacht gewidmetem Denkmal ergänzen. Darauf einigten sich am Mittwoch die Stadt und mehrere Kläger vor dem örtlichen Verwaltungsgericht, wie eine Justizsprecherin und die Stadt mitteilten. Kläger waren neben dem Holocaust-Überlebenden zwei weitere Personen jüdischen Glaubens. Ihnen ging es dem Gericht zufolge maßgeblich darum, den Begleittext des Denkmals für die 110. Infanterie-Division der Wehrmacht dahingehend zu erweitern, dass die Einheit 1941 bis 1944 auch am Völkermord an den Juden in der Sowjetunion beteiligt war.
Ursprünglich wollten die Kläger erreichen, dass die Stadt das Wehrmachtsdenkmal verhüllt. In der mündlichen Verhandlung verständigten sich alle Beteiligten des Verfahrens jedoch darauf, dass die Stadt den Text auf der Begleittafel um einen entsprechenden Halbsatz ergänzt.
Der Gedenkstein war 1960 errichtet und 2018 mit einem Begleittext versehen worden, der auf Kriegsverbrechen hinweist. Einer der Kläger, ein in Budapest lebender Holocaust-Überlebender, hatte in Lüneburg 2015 den Prozess gegen den NS-Mann Oskar Gröning als Nebenkläger verfolgt. Bei diesem Besuch war er auf den Gedenkstein aufmerksam geworden und hatte das Verfahren ins Rollen gebracht. Weitere Kläger waren dem Gericht zufolge ein Mann aus London und eine Frau aus Laatzen in der Region Hannover.
Auf dem Stein wird der getöteten Soldaten der 110. Infanterie-Division gedacht, die in der Kesselschlacht von Minsk fast völlig vernichtet wurde. Nach Angaben von Ulf Wuggenig, Professor für Philosophie und Kunstwissenschaft an der Leuphana Universität Lüneburg, waren die Soldaten der Division an der Ermordung von mehr als 9.000 Frauen, Kindern und Kranken im Konzentrationslager Osaritschi in Belarus beteiligt.