Berlin (epd). Betriebe sollen in der Corona-Krise ein Jahr länger Kurzarbeit machen können. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin die Verlängerung der Regelungen bis Ende 2021 auf den Weg, die die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mindern sollen. Davon profitieren bereits jetzt Millionen Menschen: Im April erreichte die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit einen Höchststand von mehr als sechs Millionen.
Grundsätzlich bekommen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Kurzarbeit 60 Prozent des ausfallenden Nettolohns (Eltern: 67 Prozent). Im April vereinbarten Union und SPD eine zeitlich gestaffelte Erhöhung: Demnach erhalten Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mehr als die Hälfte verringert wurde, vom vierten Kurzarbeits-Monat an (gerechnet ab März 2020) 70 Prozent (77 Prozent) des ausfallenden Lohns, ab dem siebten Monat 80 Prozent (87 Prozent). Diese Corona-Aufstockung soll es nun bis Ende des kommenden Jahres für alle Beschäftigten geben, die bis März 2021 in Kurzarbeit gehen.
Unternehmen werden laut Entwurf zudem die Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit bis Juni 2021 vollständig erstattet, vom Juli 2021 an noch zur Hälfte. Normalerweise tragen Betriebe diese Kosten weitgehend selbst.
Auch die erleichterten Bedingungen für die Kurzarbeit gelten weiter. Vor der Corona-Krise musste mindestens ein Drittel der Belegschaft von Arbeitsausfall und Lohneinbußen betroffen sein. Seit 1. März gilt aber: Bereits wenn ein Zehntel der Beschäftigten wegen Arbeitsausfalls weniger verdient, kann der Betrieb Kurzarbeit beantragen.