Berlin (epd). Pflegekräfte in den Krankenhäusern sollen für die besonderen beruflichen Belastungen während der Corona-Pandemie einen Gehaltsbonus erhalten. "Die Prämie kann jetzt ganz schnell ausgezahlt werden", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Bundestag soll dazu am Freitag ein entsprechendes Gesetz verabschieden.
Nach den aktuellen Plänen werden für die Prämien insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon kommen 93 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds, der hauptsächlich aus den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen gespeist wird, sowie sieben Millionen Euro von den privaten Krankenversicherungen. Die Mittel werden Krankenhäusern zugewiesen, die bis zum 31. Mai dieses Jahres eine bestimmte Mindestzahl von Covid-19-Patienten behandelt haben.
Die Klinikleitungen entscheiden im Einvernehmen mit den Arbeitnehmervertretungen über die Verteilung unter den Beschäftigten. Einen Bonus bekommen nur Pflegekräfte, die "in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen" tätig waren und dabei direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten, die mit dem Coronavirus infiziert waren. Mit dem Bonus soll anerkannt werden, dass die Pflegekräfte in dieser Zeit besonders belastet waren: durch eine erhebliche Mehrarbeit, durch die Einhaltung besonderer Vorschriften und Hygienemaßnahmen, das Tragen von Schutzkleidung sowie die potenzielle Gefährdung der eigenen Gesundheit. In begründeten Ausnahmefällen können auch andere Berufsgruppen, die von der Pandemie besonders betroffen waren, eine Gehaltszulage erhalten. Das können Angestellte in der Notfallaufnahme oder Reinigungskräfte der Kliniken sein.
Anspruch haben Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, die in den ersten fünf Monaten dieses Jahres mindestens 20 Corona-Patienten behandelt haben, sowie Krankenhäuser ab 500 Betten mit mindestens 50 behandelten Corona-Patienten. Ein Institut soll die Summen berechnen, die den einzelnen Häusern gezahlt werden.
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft wird eine Aufstockung der Prämien durch die Bundesländer angestrebt. Sie sei nicht verpflichtend, allerdings hätten verschiedene Bundesländer bereits eine Aufstockung der Mittel angekündigt.
Die Krankenhäuser haben die Prämien an ihre Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2020 auszuzahlen, da die Lohnzuschüsse bis zu einer Höhe von 1.500 Euro bis zu diesem Zeitpunkt von der Steuer befreit sind.