Frankfurt a.M. (epd). Die Familienangehörigen des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sehen beide Angeklagte als Tatbeteiligte. Der Hauptangeklagte Stephan E. habe am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf die Fragen des Anwalts der Angehörigen, Holger Matt, die Aussagen des bisherigen Geständnisses bekräftigt, sagte der Sprecher der Familie, Dirk Metz, dem Evangelischen Pressedienst (epd). E. und der Mitangeklagte Markus H. hätten über lange Zeit immer wieder darüber gesprochen, wie sie Walter Lübcke umbringen könnten.
"Danach steht für die Nebenklage fest, dass die beiden Angeklagten die Tat aus ihrem Hass heraus seit langem gemeinsam geplant und sie auch am 1. Juni letzten Jahres gemeinsam in Wolfhagen-Istha durchgeführt haben, indem der arg- und ahnungslose Walter Lübcke aus niederen Beweggründen und heimtückisch erschossen wurde", fasste Metz zusammen. Die Familie gehe davon aus, dass nach E.s Darstellung in der Tatnacht auf Lübckes Terrasse H. den Regierungspräsidenten von vorn abgelenkt und E. von der Seite geschossen habe.
E. habe erneut ausgeführt, durch H. radikalisiert worden zu sein, sagte Metz. Eine vor Gericht befragte Polizistin habe ausgesagt, dass die Auswertung der Datenträger von H. Mengen an rechtsradikalen Unterlagen zutage befördert habe. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Verteidigung von H. zwei Beweisanträge an das Gericht gestellt, um die Glaubhaftigkeit der Aussagen von E. zu untersuchen.