Berlin (epd). Der Umbau der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale kommt wieder vor Gericht. Am Dienstag verhandelt das Landgericht eine Urheberrechtsklage gegen die Neugestaltung des Innenraums. Die sechs Kläger sind Künstler, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten katholischen Kirche beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger. (Aktenzeichen 15 O 389/18)
Mit der Klage soll die 1963 abgeschlossene Innenraumgestaltung des Architekten Hans Schwippert (1899-1973) erhalten werden. Die Kritik der Kläger richtet sich vor allem gegen die geplante Schließung der zentralen, rund acht Meter breiten Bodenöffnung mit Treppe in die Unterkirche. Dadurch soll künftig der Altar mehr in die Mitte und damit näher an die Gottesdienstgemeinde gerückt werden. In der Unterkirche befindet sich unter anderem die Grabkapelle des nach Nazi-Haft gestorbenen Dompropstes Bernhard Lichtenberg (1875-1943).
Bereits im Januar 2019 hatte das Verwaltungsgericht zwei Klagen gegen die Genehmigung des Umbaus zurückgewiesen. Grund war unter anderem die fehlende Klagebefugnis der Kläger, da das Denkmalschutzgesetz nur das Interesse des Staates, nicht aber das individuelle Interesse von Künstlern schütze, wie es damals zur Begründung hieß.
Renovierung und Umbau der Hedwigs-Kathedrale sollen rund 60 Millionen Euro kosten und zu je einem Drittel vom Erzbistum, den anderen deutschen Bistümern sowie von Bund und Land finanziert werden. Gegen den Umbau hatten auch Gemeindemitglieder protestiert. Der 1773 fertiggestellte Kuppelbau war 1943 durch eine Fliegerbombe weitgehend zerstört und ab 1952 wieder aufgebaut worden. Wegen des Umbaus ist die Kirche bis voraussichtlich 2023 geschlossen.