Karlsruhe/München (epd). Die Bundesanwaltschaft hat die Ende 2014 erneut aufgenommenen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat vom 26. September 1980 eingestellt. Die Entscheidung sei bereits am Montag gefallen und den am Verfahren beteiligten Opferanwälten mitgeteilt worden, gab der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe bekannt. Erstmals waren die Ermittlungen am 23. November 1982 eingestellt worden, zur Wiederaufnahme Ende 2014 führte der Hinweis einer Zeugin auf bislang unbekannte Mitwisser des Bombenanschlags. Dieser Hinweis habe sich aber durch die Ermittlungen nicht bestätigt.
Auch sonst hätten sich nach Ausschöpfung aller erfolgversprechenden Ermittlungsansätze keine Hinweise auf weitere Mitwisser, Anstifter oder Gehilfen ergeben, hieß es weiter. Als Ergebnis der Ermittlungen bleibe "festzuhalten, dass Gundolf Köhler am 26. September 1980 gegen 22:20 Uhr im westlichen Bereich des Haupteingangs des Oktoberfestgeländes" eine Bombe zur Explosion brachte, bei der 13 Personen, darunter auch der Attentäter, getötet wurden. Köhler habe aus "rechtsextremistischer Motivation heraus" gehandelt. Die neuen Ermittlungen rechtfertigten nicht die Annahme, dass Mitglieder rechtsextremistischer Gruppen oder auch Organisationen von Nachrichtendiensten beteiligt waren.
Vor allem auch die Annahme, dass Mitglieder der sogenannten Wehrsportgruppe Hoffmann in das Attentat verwickelt waren, sei durch die Ermittlungen nicht gerechtfertigt. Die Möglichkeit einer Beteiligung weiterer Personen könne zwar "nicht ausgeschlossen werden", durch die Ermittlungen sei "allerdings nicht ersichtlich geworden", wie eine mögliche Beteiligung Dritter konkret ausgesehen haben könnte.