Essen (epd). Das Landgericht Essen hat am Mittwoch die Klage von insgesamt acht Angehörigen der Todesopfer des Germanwings-Absturzes vom 24. März 2015 auf höhere Schmerzensgeldzahlungen abgewiesen. (AZ: 16 O 11/18) Damals waren alle 150 Insassen der Maschine in den französischen Alpen ums Leben gekommen, weil der psychisch kranke Co-Pilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Unter den Todesopfern waren 16 Schülerinnen und Schüler sowie 2 Lehrerinnen aus dem nordrhein-westfälischen Haltern.
Das Gericht war nach Angaben von Gerichtssprecherin Katharina Becker der Auffassung, dass weder die Muttergesellschaft Lufthansa noch die Flugschule in den Vereinigten Staaten haften, da die erforderlichen Flugtauglichkeitsuntersuchungen von Piloten und Co-Piloten in den Zuständigkeitsbereich der Flugsicherheit fielen und damit eine staatliche Sache seien. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ist eine Berufung möglich.
In dem am 6. Mai gestarteten Zivilverfahren vor der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen hatten die Hinterbliebenen gegen den Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa und eine Lufthansa-Flugschule in den USA geklagt. Der Pilot hatte seine Ausbildung dort trotz einer schweren Depression mit einer Sondergenehmigung beenden können.
Die Lufthansa hat Angehörigen der Opfer bereits 10.000 Euro pro Person und je Todesopfer zusätzlich 25.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Die Kläger forderten in dem Verfahren vor dem Landgericht 30.000 Euro pro Person und eine Verdopplung des Schmerzensgeldes. Es ging ihnen zudem auch um Aufklärung und darum, dass Verantwortliche für die Katastrophe benannt werden.
Vertreter der Lufthansa hatten zum Start des Prozesses betont, dass dem Unternehmen aufgrund der Schweigepflicht der Ärzte die Erkrankung des Co-Piloten gar nicht bekannt gewesen sei. Das Unglück sei nicht vorhersehbar gewesen.