Gesetzentwurf für neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht vorgelegt

Gesetzentwurf für neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht vorgelegt

Berlin (epd). Das Bundesjustizministerium hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. "Wir wollen die Stellung der Kinder verbessern und ihr Recht auf Pflege und Erziehung ins Zentrum des Vormundschaftsrechtes stellen", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in Berlin. Auch die Rechte der Pflegeeltern sollten mit dem neuen Gesetz gestärkt werden, sagte sie.

Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das aus dem Jahre 1896 stammende Vormundschaftsrecht an heutige Bedürfnisse angepasst werden. Das Justizministerium schlägt vor, das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht insgesamt neu zu strukturieren.

Im Betreuungsrecht seien die Änderungen zentral darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Es werde klarer als bisher geregelt, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie der Unterstützung dient und keine Bevormundung sein soll. "Der Vorrang der Wünsche des Betreuten wird als zentraler Maßstab des Betreuungsrechts normiert", teilte das Ministerium mit.

Zur Verbesserung des Informations- und Kenntnisniveaus bei ehrenamtlichen Betreuern wird die Möglichkeit einer engen Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein eingeführt. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung soll ein formales Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer eingeführt werden.

Nach dem Gesetzentwurf sollen sich Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann.