Frankfurt a.M. (epd). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main setzt an diesem Donnerstag die Verhandlung zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke fort. Den Auftakt am Dienstag bestimmten zahlreiche Anträge der Strafverteidiger zur Aussetzung des Verfahrens, zur Befangenheit anderer Strafverteidiger und des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel. Schließlich trug die Bundesanwaltschaft die Anklageschrift vor. Die beiden Angeklagten äußerten sich trotz eindringlicher Worte des Vorsitzenden Richters nicht.
Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte Stephan E. am 1. Juni 2019 um 23.20 Uhr Walter Lübcke auf der Terrasse dessen Hauses in Wolfhagen-Istha bei Kassel in den Kopf geschossen haben. Der zweite Angeklagte, Markus H., soll E. durch die gemeinsame Teilnahme an rechtsextremen Demonstrationen und durch gemeinsame Schießübungen in seinem Tatentschluss bestärkt haben, ohne konkret von der Tat gewusst zu haben. Beide Angeklagten sollen aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer. Er warf E. Mord vor, H. Beihilfe zum Mord. Für E. forderte der Bundesanwalt für den Fall einer Verurteilung eine anschließende Sicherungsverwahrung.
Außerdem warf der Oberstaatsanwalt Stephan E. vor, am 6. Januar 2016 in Lohfelden einen aus dem Irak stammenden Flüchtling niedergestochen zu haben. In diesem Fall lautet die Anklage auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Darüber hinaus soll er gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Auch Markus H. wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Bislang sind bis Ende Oktober 32 Verhandlungstage vorgesehen.