Bundesregierung skeptisch über Streichung von "Rasse" aus Grundgesetz

Bundesregierung skeptisch über Streichung von "Rasse" aus Grundgesetz
Als Reaktion auf die Anti-Rassismus-Proteste erneuern die Grünen ihre Forderung, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu tilgen. Aus der Bundesregierung ernten sie Skepsis. Unterstützung kommt von der Antidiskriminierungsstelle.

Berlin (epd). Mit ihrer Forderung nach einer Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz haben die Grünen eine Debatte ausgelöst. Aus der Bundesregierung kommt dafür Skepsis, Unterstützung dagegen vom Antisemitismusbeauftragten und der Antidiskriminierungsstelle. Befürworter und Skeptiker verweisen dabei gleichermaßen auf internationale Richtlinien. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnt, das gut Gemeinte könnte einen entgegengesetzten Effekt haben.

In Berlin verwies Seehofer am Mittwoch auf den in diesem Jahr eingerichteten Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus. Dieser wolle Bewusstsein dafür schaffen, dass es hierzulande "null Toleranz" für Rassismus gebe. Gleichzeitig diesen Teil eines Artikels im Grundgesetz zu streichen, sei aus seiner Sicht "vielleicht ein falsches Signal" und könne Missverständnisse auslösen, sagte Seehofer. Er wolle sich der Debatte nicht versperren. Wichtiger sei ihm aber, "dass wir die Causa Rassismus in Deutschland auf einen Nullpunkt bringen", sagte der Minister.

Eine Sprecherin des Justizministeriums verwies auf die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes. Den Vätern und Müttern der Verfassung sei es darum gegangen, ein Zeichen gegen den Rassenwahn zu setzen, sagte eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Begriff sei vor allem vor dem Hintergrund der Verfolgung und Benachteiligung von Minderheiten im Nationalsozialismus, insbesondere von Personen jüdischer Abstammung aufgenommen worden. Der Artikel mache zudem "ganz klar" keine Aussage zur Existenz verschiedener Rassen.

Zustimmung erhielten die Grünen vom kommissarischen Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, der für eine Streichung des Begriffs aus Grundgesetz und auch dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz plädierte. Er schlug vor, den Begriff durch "rassistische Diskriminierung" oder "rassistische Zuschreibung" zu ersetzen, wie es auf Länderebene teilweise schon geschehen sei.

Franke verwies auf die UN-Anti-Rassismuskonvention, in der es heiße, dass "jede Lehre von einer auf Rassenunterschiede gegründeten Überlegenheit wissenschaftlich falsch, moralisch verwerflich sowie sozial ungerecht und gefährlich ist". Ebenso zog er die Anti-Rassismus-Richtlinie der EU heran, die Rassetheorien ablehnt. Mit dieser argumentierte aber auch das Bundesjustizministerium, weil es in der Richtlinie weiter heißt: "Die Verwendung des Begriffs 'Rasse' in dieser Richtlinie impliziert nicht die Akzeptanz solcher Theorien."

Für die Streichung des Begriffs sprach sich auch der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, Felix Klein, aus. Der Begriff "Rasse" sei ein soziales Konstrukt, "das geradezu darauf ausgelegt ist, Menschen abzuwerten und zu diskriminieren", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes seien "einer Vorstellung der Rasseideologie aufgesessen".

Die Grünen fordern die Streichung des Begriffs "Rasse" aus Artikel 3 des Grundgesetzes, der besagt, dass niemand "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" benachteiligt werden darf. Mit dem Begriff "Rasse" werde impliziert, dass es eine Unterteilung von Menschen in verschiedene Kategorien gebe, erklärte der Grünen-Vorsitzende Anton Hofreiter.