Frankfurt a.M. (epd). Im Prozess zum Mordfall Walter Lübcke werden neben der Bundesanwaltschaft vier Nebenkläger auftreten. Die Familie Lübcke habe sich dem Verfahren angeschlossen ebenso wie der irakische Flüchtling, den der Angeklagte Stephan E. (46) niedergestochen haben soll, teilte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main, Roman Poseck, am Donnerstag mit. Die beiden Angeklagten, neben Stephan E. auch Markus H. (44), würden von jeweils zwei Verteidigern begleitet. Neben dem Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel leiteten vier weitere Richter und zwei Ergänzungsrichter das Verfahren. Insgesamt gebe es in der am 16. Juni beginnenden Hauptverhandlung rund 25 Prozessbeteiligte.
Die Öffentlichkeit werde durch die Abstandsvorschriften aufgrund der Corona-Pandemie nur in geringer Zahl an der Verhandlung teilnehmen können, sagte Poseck. Im Verhandlungssaal seien 18 Plätze für die Öffentlichkeit und 19 auf der Empore für Journalisten verfügbar, ein Drittel der normalen Kapazität. In einen weiteren Raum werde es eine Tonübertragung für 41 Journalisten geben, eine Bildübertragung sei rechtlich nicht gestattet.
"Ich will darauf hinweisen, dass der Staatsschutzsenat das Verfahren gegen Stephan E. und Markus H. mit Hochdruck fördert", betonte der Gerichtspräsident. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei bereits fünf Wochen nach der Erhebung der Anklage durch die Bundesanwaltschaft erfolgt, die Hauptverhandlung beginne schon zwei Wochen danach. Es seien umfangreiche Verhandlungstermine bis Ende Oktober vorgesehen. "Dieses Vorgehen des Senats drückt die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats aus und das gerade auch in Zeiten von Corona", sagte Poseck.