Detmold (epd). Das Landgericht Detmold hat am Donnerstag einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe, der sich bei einer Abschiebung einem Polizeibeamten in den Weg gestellt haben soll, zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Nach einer Revision beim Bundesgerichtshof erhöhte das Landgericht die Geldstrafe von ursprünglich 90 Tagessätzen mit 25 Euro auf 120 Tagessätze (AZ: 25 Ns 111/19). Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Der Flüchtlingsberater soll im Jahr 2018 einen Polizisten dran gehindert haben, einen Flüchtling abzuschieben.
Das Oberlandesgericht Hamm habe zuvor den Vorfall nicht mehr als Widerstand gegen einen Vollzugsbeamten sondern als tätlichen Angriff bewertet, sagte Gerichtssprecherin Melanie Rüter dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Flüchtlingsberater habe den Polizeibeamten in einer Drehbewegung mit dem Arm deutlich spürbar am Oberkörper getroffen. Die zweite kleine Strafkammer des Landgerichts habe nun erneut über die rechtliche Würdigung der Tat sowie über das Strafmaß entscheiden müssen. Statt einer möglichen mehrmonatigen Freiheitsstrafe habe das Gericht eine höhere Geldstrafe festgelegt.
Die Flüchtlingshilfe Lippe kritisierte das Urteil als "unverhältnismäßig hart". Die Initiative monierte, dass die Handlung des In-den-Weg-Stellens mit ausgebreiteten Armen als tätlicher Angriff gewertet werde. Diese Rechtsprechung sei im Hinblick auf die bürgerlichen Freiheitsrechte äußerst bedenklich, kritisierte der Verteidiger Sebastian Nickel nach Angaben der Flüchtlingshilfe. Es stehe zu befürchten, dass sich hierdurch Menschen von Protestaktionen und öffentlich geäußerter Kritik abschrecken ließen.
Sei einigen Jahren sei eine immer härtere Abschiebepraxis zu erleben, die humanitäre und rechtsstaatliche Grenzen vermehrt missachte, erklärte der Vorstand der Flüchtlingshilfe Lippe, Andreas Zuckmayer. "Wir begrüßen es, wenn couragierte Menschen sich hiergegen einsetzen."