Düsseldorf (epd). Das Land NRW erlaubt ab Sonntag wieder Besuche in Altenheimen und Wohnheimen der Behindertenhilfe. Voraussetzung für diesen Schritt sei, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. So können Altenheime außerhalb ihrer Einrichtungen Treffpunkte etwa in Zelten oder auf Terrassen schaffen. Bettlägerige Bewohner können auf den Zimmern besucht werden, sofern die Besucher sich an die Auflagen des Infektionsschutzes halten. Jeder Besucher muss zudem ein Kurzscreening absolvieren und sich registrieren lassen.
Überdies muss jede Einrichtung ein Besucher- und Hygienekonzept vorlegen, damit sie wieder geöffnet werden darf. Altenheime, die derzeit noch von Corona-Erkrankungen betroffen sind, sind von der Aufhebung des Besuchsverbots ausgenommen. Mit der Aufhebung der generellen Besuchsverbote folgt das Land den Empfehlungen eines Expertengremiums. "Unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie war das generelle Besuchsverbot in den Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohl die Maßnahme, die am meisten wehgetan hat", betonte Laumann.
Nach Angaben des Ministers gibt es bislang in Nordrhein-Westfalen mehr als 33.700 offiziell bestätigte Corona-Fälle. Von der Erkrankung seien fast 26.300 Menschen wieder genesen, über 1.300 Erkrankte starben mit und an Covid-19. Mit Blick auf die Belastung durch schwer erkrankte Corona-Patienten in den Krankenhäusern sprach Laumann von einer "äußerst entspannten Situation". Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hätten "ihre Wirkung gezeigt".