Berlin (epd). In der Debatte um mögliche Ausweise über eine Immunität gegen das Coronavirus hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betont, zunächst keine gesetzliche Regelung zu wollen. "Die Frage, ob im Falle von Corona zusätzlich ein Immunitätsausweis sinnvoll ist, sollten wir als Gesellschaft in Ruhe abwägen und debattieren", erklärte er am Montag. "Dieser laufenden Debatte wollen wir nicht vorgreifen und regeln dazu vorerst gesetzlich nichts."
In dieser Woche berät der Bundestag in erster Lesung das inzwischen bereits zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage während der Corona-Krise. Im Entwurf ist vorgesehen, dass durch den - derzeit noch nicht sicheren - Nachweis der Immunität gegen das neuartige Coronavirus wie mit einem Impfpass dokumentiert werden kann, dass man sich mit dem Virus nicht mehr anstecken kann. Spahn erklärte nun am Montag: "Alle Bürgerinnen und Bürger, die beim Arzt einen Antikörpertest machen, haben bereits heute das Recht, sich das Ergebnis aushändigen zu lassen. Das bleibt so."
Der Gesundheitsminister hatte den Deutschen Ethikrat beauftragt, das Für und Wider solcher Ausweise abzuwägen und eine Stellungnahme zu erarbeiten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag, der Grad der Immunisierung der Bevölkerung könne wertvolle Informationen liefern. Zudem verwies er auf das Personal im Gesundheits- und Sozialwesen. Für sie sei es bedeutsam, zu wissen, ob sie immun sind oder nicht, erklärte er.
Wann mit einer Stellungnahme des Ethikrats zu rechnen ist, ist offen. Das Gremium war in der vergangenen Woche erst neu berufen worden, nachdem sich die Wahl neuer Mitglieder im Bundestag durch die Corona-Krise rund einen Monat verzögert hatte. Erste Ende Mai wollen sich die Mitglieder nach derzeitigem Zeitplan zu einer ersten Sitzung treffen.
Spahn erteilte auch Spekulationen um eine mögliche Impfpflicht gegen Corona eine Absage. Sein Eindruck sei, dass sich die allermeisten sofort freiwillig impfen lassen würden, sobald es eine Impfung gibt, sagte er. "Wo Freiwilligkeit zum Ziel führt, braucht es keine gesetzliche Pflicht", ergänzte der Minister.