Frankfurt a.M. (epd). Immer mehr Bundesländer wollen die Kirchen unter strengen Auflagen bald wieder für Gottesdienste öffnen. Im Saarland sollen religiöse Feiern ab dem 4. Mai wieder möglich sein, wie Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Dienstag in Saarbrücken ankündigte. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen ebenfalls ab 4. Mai wieder Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen stattfinden, wie Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) in Schwerin mitteilte.
Auch Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg haben beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Baden-Württemberg sollte die konkrete Ausgestaltung mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften im Laufe des Dienstags besprochen werden. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich.
Die Bundesregierung bemüht sich derweil weiter um ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Zulassung von religiösen Feiern. Auf dem Tisch liegen Konzepte der Glaubensgemeinschaften, die vor allem Abstands- und Hygieneregeln vorsehen. Am Donnerstag kommen die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen, bei denen auch das Thema Gottesdienste besprochen werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche allerdings angedeutet, dass über weitere Lockerungen auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Veranstaltungen bedeutet, blieb offen.
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