Bielefeld, Düsseldorf (epd). Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat die Rückkehr zu öffentlichen Gottesdiensten verteidigt. "Wenn sich Gläubige nicht zu Gottesdiensten treffen dürfen, ist dies eine massive Einschränkung der Grundrechte", sagte Laschet der "Welt" (Samstag).
Geschlossene Gotteshäuser empfinde er als sehr schmerzhaft, erklärte Laschet. Der Katholik fügte hinzu: "Mir, wie vielen anderen Menschen, fehlt der Gottesdienst, die Gemeinsamkeit im Glaube." In enger Abstimmung mit den Kirchen und Religionsvertretern habe die Landesregierung diese Einschränkung besprochen. "Ich bin froh, dass ab Mai unter strengen Schutzvorschriften das gemeinschaftliche religiöse Leben behutsam wiederentsteht", sagte der CDU-Politiker.
Auch weitere Bundesländer wollen schon bald wieder Gottesdienste erlauben, während die Bundesregierung eigentlich noch an Konzepten dafür arbeitet. Bayern und Brandenburg wollen Gottesdienste ab dem 4. Mai unter Infektionsschutzauflagen wieder zulassen. In Sachsen können schon seit Montag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln religiöse Feiern stattfinden, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern. In Thüringen sind Gottesdienste seit diesem Wochenende möglich.
Die westfälische Präses Annette Kurschus geht von einer schrittweisen Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste Anfang Mai in NRW aus. "Wir werden sicher am 3. Mai nicht in allen unseren Gemeinden wieder Gottesdienst feiern, sondern das wird gestuft geschehen", sagte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen dem Radiosender WDR 5. "Der 3. Mai ist für uns der Termin, ab dem es möglich ist, aber kein Zwangsdatum, an dem alle ohne Ausnahme wieder Gottesdienst feiern werden."