Berlin (epd). Sozialverbände wollen den Streit um die Erwerbsminderungsrenten vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bringen. Dazu planen die Verbände SoVD und VdK gemeinsame Musterstreitverfahren für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die vor dem Januar 2019 in Rente gegangen sind, wie sie am Mittwoch in Berlin mitteilten. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte, dass die Bundesregierungen mit zuletzt drei Rentenreformen einen Teil der Rentner benachteiligt, neue Rentner dagegen bevorzugt habe. "Wir fordern gleiches Recht für alle", erklärte Bentele.
Das Bundesverfassungsgericht solle klären, ob die Ungleichbehandlung zwischen Bestandsrentnern und Neurentnern gerechtfertigt sei. VdK und SoVD halten die Schlechterstellung der Bestandsrentner für verfassungswidrig.
Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass nur Menschen, die nach dem Januar 2019 in Rente gegangen sind, von den im Bundestag beschlossenen höheren Zurechnungszeiten profitieren. Sie erhalten nach Angaben der Sozialverbände dadurch im Schnitt 70 Euro mehr Geld im Monat, Bestandsrentnerinnen und -rentner gingen hingegen leer aus.
Bereits 2014 und 2017 habe es durch Rentenreformen spürbare Verbesserungen für neue Erwerbsminderungsrentner gegeben, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Personen, die bereits vor 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, seien also gleich mehrfach nicht berücksichtigt worden. "Das trägt sicherlich zusätzlich zu ihrer Enttäuschung und ihrem berechtigten Ärger bei", sagte Bauer.