Berlin (epd). Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat in der juristischen Auseinandersetzung um hasserfüllte und sexistische Beleidigungen einen weiteren Erfolg erzielt. Das Berliner Kammergericht revidierte teilweise ein Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2019, das Online-Kommentare wie "Drecks Schwein", "Schlampe" und noch drastischere sexistische Ausdrücke zunächst als zulässige Meinungsäußerungen gewertet hatte. (10 W 13/20)
Der Beschluss des Berliner Landgerichts war damals deutschlandweit kritisiert worden. Bereits im Januar hatte das Berliner Landgericht sechs von insgesamt 22 Onlinekommentaren doch moniert und die Herausgabe von Nutzerdaten beschlossen. Das Berliner Kammergericht bewertete nun sechs weitere Kommentare als strafbare Beleidigungen und gestattete die Herausgabe der Nutzerdaten.
In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 11. März stellte das Kammergericht fest: "Die Äußerungen wiesen einen so massiven diffamierenden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkritik (...) einordnen ließen". Zudem werde Künast "im Schutze der Anonymität des Internets zum Objekt frauenverachtender und entwürdigender obszöner Anwürfe gemacht".
Durch "zügellose Beschimpfungen mittels besonders drastischer Begriffe aus dem Bereich der Fäkalsprache" werde sie in einer maßlos überzogenen Art und Weise attackiert. Die weit gezogene Grenze zulässiger Meinungsäußerungen werde deutlich überschritten und der Ausnahmetatbestand einer nicht mehr legitimierbaren Schmähkritik erreicht, erklärte das Kammergericht.