Dresden (epd). Im Prozess gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" hat die Bundesanwaltschaft für die acht Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. In ihrem knapp zweistündigen Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden betonte sie am Donnerstag, dass die Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren der Ideologie des Nationalsozialismus verhaftet seien. Sie hätten eine terroristische Vereinigung gegründet und seien in dieser Mitglied gewesen. Fünf der Angeklagten werde zudem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, in einem Fall gefährliche Körperverletzung. Die höchste Freiheitsstrafe wurde für den mutmaßlichen Rädelsführer Christian K. gefordert.
Die Anklagepunkte seien "hieb- und stichfest bewiesen", sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Kai Lohse. Es gebe keinen Raum für Verschwörungstheorien. Das Urteil im Prozess wird am 27. März erwartet. Die Hauptverhandlung hatte am 30. September 2019 in Dresden begonnen. Bisher gab es 32 Verhandlungstage. Während der Beweisaufnahme wurden nach Angaben des Gerichts 80 Zeugen sowie zwei Sachverständige gehört. Die Plädoyers der Verteidigung sollen am 17. und 24. März gesprochen werden.
Der kommunikative Austausch und die Planung von Straftaten seien über die Chatgruppe "Revolution Chemnitz" erfolgt, sagte Lohse. Diese hatte sich laut Anklage am 10. September 2018 gegründet. Rädelsführer Christian K. habe zuvor einen Einführungstext in den Chat gestellt, dem alle mutmaßlichen Mitglieder zugestimmt und damit ihren Gemeinwillen bekundet hätten.