Geldstrafe für Schwibbogen mit Hakenkreuz

Geldstrafe für Schwibbogen mit Hakenkreuz

Chemnitz (epd). Ein Chemnitzer, der einen Weihnachtsschmuck mit Hakenkreuz gut sichtbar in sein Fenster gestellt hatte, muss 2.500 Euro Geldstrafe zahlen. Der 36-Jährige habe sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten müssen, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Mittwoch mit. Zuvor habe er im November einen erzgebirgischen Schwibbogen mit einem fünf mal fünf Zentimeter großen Hakenkreuz so aufgestellt, das er von der Straße aus gesehen werden konnte.

Der Fall sei in einem beschleunigten Verfahren entschieden worden, hieß es. Das Urteil sei rechtskräftig. In seiner Entscheidung sei das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.