Berlin (epd). Bei der Deutschen Rentenversicherung werden Anträge immer langsamer bearbeitet. So stieg die durchschnittliche Bearbeitungszeit zwischen 2010 und 2019 sowohl bei beantragten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als auch bei den beantragten Renten wegen Alters und Todes des Partners. Die Deutsche Rentenversicherung erklärte die längeren Bearbeitungszeiten auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter anderem damit, dass die Zahl der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen deutlich zugenommen habe und diese wesentlich aufwendiger zu prüfen seien.
Lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Renten wegen Erwerbsminderung 2010 den Angaben nach bei 93 Tagen, waren es im vergangenen Jahr 135 Tage, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Bei den beantragten Altersrenten dauerte die Erledigung 2010 durchschnittlich 37 Tage, im Jahr 2019 waren es im Durchschnitt 54 Tage. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Witwen- und Witwerrente stieg im selben Zeitraum von 35 auf 52 Tage.
Gleichzeitig sinkt die Zahl der beantragten Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit seit 2016: Wurden vor vier Jahren noch knapp 350.000 Anträge von Personen gestellt, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll berufsfähig sind, waren es im vergangenen Jahr rund 312.000 Anträge.
Die Deutsche Rentenversicherung verwies auf die genaue Einzelfallprüfung bei Renten wegen eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Zudem habe die Zahl der bewilligten Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Erkrankungen deutlich zugenommen, welche wesentlich aufwendiger zu prüfen seien. Darüber hinaus habe es eine Umstellung des EDV-Systems gegeben, und die Rentenversicherung habe zahlreiche Rentenreformen umsetzen müssen.
Wie die Rentenversicherung erklärte, erfolgen Rentenzahlungen unabhängig von der Dauer der Bearbeitung rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für den Erhalt der Rente erfüllt sind. Einen Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung prüfe die Rentenversicherung von sich aus. Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, erhielten zudem in den meisten Fällen zunächst andere Leistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer kritisierte die steigenden Wartezeiten: "Erwerbsgeminderte sind bereits durch ihre gesundheitlichen Einschränkungen in einer besonders belastenden Situation." Monatelange Antragsverfahren seien da "völlig unangebracht".