Berlin (epd). Am Sonntag treten neue Regelungen in Kraft, um die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern zu erhöhen. Künftig soll es auch mit einer Berufsausbildung möglich sein, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen. Bisher gilt das, bis auf Ausnahmen für Mangelberufe, nur für Akademiker. Voraussetzung sind die Anerkennung des Berufsabschlusses und deutsche Sprachkenntnisse. Auch eine befristete Einreise zur Arbeitssuche ist möglich.
Ob tatsächlich mehr Fachkräfte nach Deutschland kommen, hänge von der Umsetzung des Gesetzes ab, erklärte die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Petra Bendel, am Donnerstag in Berlin. Das Gesetz sei ein Fortschritt, sagte sie. Wichtig seien aber nun "gute Sprachkurse, schnelle Visa und dass im Ausland erworbene Qualifikationen zügig anerkannt werden." Bendel begrüßte, dass die Möglichkeiten erweitert werden, nach Deutschland einzuwandern und sich hier nachqualifizieren zu lassen. Denn die Berufsabschlüsse im Ausland seien mit den deutschen oft nicht vergleichbar. Migrations-Experten sehen die erforderliche Anerkennung der Abschlüsse als eine der größten Hürden für ausländische Fachkräfte an, die in Deutschland arbeiten wollen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht vor, dass die Zuwanderer nach vier Jahren Arbeit in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten können. Der Bundestag hatte das Gesetz nach langen Verhandlungen zwischen Union und SPD Mitte Juni vergangenen Jahres im Rahmen eines Pakets von Migrationsgesetzen verabschiedet.
Dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge gibt es Engpässe im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege, in diversen Handwerksberufen sowie im Maschinenbau, der Elektrotechnik und der IT-Branche. Jedes zweite Unternehmen hat laut Umfragen inzwischen Schwierigkeiten, offene Stellen mit Fachkräften zu besetzen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist Teil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung und ergänzt eine Reihe anderer Initiativen, etwa zur Nachwuchsgewinnung und zur Attraktivitätssteigerung Deutschlands für Arbeitskräfte aus EU-Ländern.