Schadenersatz für Zeugen Jehovas
Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Zeugen Jehovas in einem Prozess gegen Aserbaidschan Recht gegeben. Das Land habe die Meinungsfreiheit verletzt, als es 2008 den Import mehrerer Schriften der Glaubensgemeinschaft verbot, erklärte der EGMR am Donnerstag in Straßburg. Aserbaidschans Behörden und Justiz hatten laut EGMR argumentiert, dass die Werke mit Titeln wie "Den einzig wahren Gott verehren" gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften feindlich und intolerant seien. Den Zeugen Jehovas wurden nun 3.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. (AZ: 52884/09)