Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will die Einkommensgrenze für das Elterngeld senken. Paare, deren Jahreseinkommen bei mehr als 300.000 Euro liegt, sollen die Familienleistung nicht mehr erhalten. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Reform des Elterngeldes hervor, der am Montag vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht wurde. Bislang entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Paares pro Jahr mehr als 500.000 Euro beträgt. Die Grünen rügten die Pläne und stellten ihre "KinderZeitPlus" dagegen. Die Diakonie sprach sich für eine Erhöhung des Elterngeldes aus.
Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei 250.000 Euro und soll bestehen bleiben. Zur Begründung der Grenze bei Paaren heißt es, bei einem derart hohen Einkommen sei davon auszugehen, "dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist".
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent des vorherigen Einkommens, andere bis zu 100 Prozent. Für das Elterngeld hat der Staat in diesem Jahr mehr als 7,2 Milliarden Euro eingeplant. Giffey rechnet bei ihren Plänen mit gleichbleibenden Kosten. Mehrausgaben unter anderem für mehr Flexibilität würden durch Einsparungen ausgeglichen. Die Senkung der Einkommensgrenze führt dem Entwurf zufolge zu Einsparungen in Höhe von rund 40 Millionen Euro.
Giffey hatte im vergangenen Jahr eine Reform der Leistung angekündigt, die das Leben von Eltern nach der Geburt finanziell abfedern soll. Die Ministerin will die Flexibilität für Eltern weiter erhöhen. Dem Entwurf zufolge soll künftig unter anderem die Zahl möglicher Arbeitsstunden beim ElterngeldPlus auf 32 pro Woche angehoben werden.
Giffey will zudem Familien in besonderen Situationen stärker unterstützen. Im Entwurf ist etwa vorgesehen, dass Eltern nach Frühgeburten einen Monat lang länger Elterngeld erhalten. Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften sollen den Angaben zufolge wie Nicht-Selbstständige behandelt werden können, wenn sie das möchten. Der Referentenentwurf befindet sich nach Angaben eines Ministeriumssprechers in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und ist am Montag auch an die Bundesländer und Verbände verschickt worden.
Die Grünen-Familienpolitikerin Katja Dörner sagte zu dem Vorhaben: "Auch wenn die angekündigte Verlängerung des Elterngeldes um einen Monat für Eltern von Frühgeborenen zu begrüßen ist: Das Vorhaben der Ministerin ist mutlos." Es bleibe weit hinter den wirklichen Zeitbedürfnissen junger Eltern zurück, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen. Auch armen Familien helfe die angestrebte Reform nicht. Die Anrechnung des Elterngeldes auf ALG-II-Bezüge bleibe bestehen.
"Darum schlagen wir unser grünes Modell der 'KinderZeitPlus' vor. Das Elterngeld sollte 24 Monate gezahlt werden. Acht Monate für den Vater, acht Monate für die Mutter und acht Monate zur flexiblen Aufteilung", sagte Dörner. Im ersten Lebensjahr des Kindes könnten beide Eltern - nacheinander oder gleichzeitig - vollständig aus dem Beruf aussteigen. Ab dem 14. Monat hätten sie dann einen Anspruch auf volle 24 Monate Elterngeld.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, wies darauf hin, dass seit 2007 keine Anpassung des Mindestbetrages beim Elterngeld stattgefunden hat. So beträgt er bei Eltern ohne oder mit geringem Einkommen 300 Euro, beim Elterngeld Plus 150 Euro. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten plädierte Loheide dafür, im Zuge der Reform die Mindestbeiträge beim Elterngeld künftig dynamisch an die steigenden Verbraucherpreise anzupassen.
epd co/db jup