Kirchen und ver.di gegen Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnung

Geschäft mit dem Schild "Gott sei Dank, es ist Sonntag"
© epd-bild/Rainer Oettel
Geschäft mit dem Schild "Gott sei Dank, es ist Sonntag". Dieses Geschäft bleibt sonntags geschlossen.
Kirchen und ver.di gegen Grundgesetzänderung für Sonntagsöffnung
Forderung vom Handelsverband stößt auf Ablehnung
Die Diskussion um verkaufsoffene Sonntage hält an. Der Handelsverband Deutschland (HDE) schlägt nun eine Änderung im Grundgesetz vor, damit die Menschen künftig häufiger an Sonntagen einkaufen gehen könnten. Ver.di und die Kirchen sind dagegen.
31.01.2020
epd
Von Carina Dobra (epd)

Berlin (epd). Die Forderung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) nach einer Grundgesetzänderung, um künftig Ladenöffnungen an Sonntagen leichter zu ermöglichen, stößt auf Kritik. "Der HDE ist offensichtlich bereit, den gesellschaftlichen Konsens aufzukündigen und den Sonntagsschutz reinen Profitinteressen zu opfern, sagte der Sprecher der Gewerkschaft ver.di, Jan Jurczyk, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. "Wir lehnen eine Grundgesetzänderung strikt ab und werden uns gemeinsam mit unseren Bündnispartnern aus Politik und Gesellschaft weiterhin konsequent dagegen wehren", kündigte Jurczyk an. Auch die Kirchen kritisierten den Vorstoß des Handelsverbandes.

HDE-Präsident Josef Sanktjohanser hatte der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag) gesagt, die entsprechenden Vorschriften stammten letztlich noch aus der Zeit der Weimarer Republik. "Und die lassen reflexartige Klagen von Kirchen und Gewerkschaften zu, mit denen die Städte seit Monaten überhäuft werden", sagte der Verbandspräsident. Die Zeiten hätten sich geändert, und die Menschen auch.

Die Kirchen stehen einer Grundgesetzänderung oder Lockerung des grundsätzlichen Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen ablehnend gegenüber. Der Wechsel von Arbeit und Ruhe gehöre zum Leben und Dasein des Menschen, sagte Matthias Kopp, Pressesprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, dem epd.

Der Zusammenhalt der Gesellschaft werde nicht allein durch wirtschaftliche Güter gewährleistet, fügte Kopp hinzu. Dazu gehöre auch etwa das gemeinsame Erleben und Gestalten der Zeit. "Der Sonntag ist daher auch im digitalen Zeitalter als gemeinsamer Ruhetag und für die Christen als Tag des christlichen Gottesdienstes eine kulturelle Errungenschaft und für die Qualität menschlichen Lebens und Zusammenlebens unersetzlich."

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) setzt sich ebenfalls für eine konsequente Umsetzung des Sonntagsschutz-Gesetzes ein - mit den bereits bestehenden klar definierten und begrenzten Ausnahmen, wie eine Sprecherin betonte. Weil der Sonntag den Menschen Zeit für das Wesentliche im Leben schenkt, sei er ein Kulturgut, das geschützt werden müsse.

Der Handel sperre sich nicht gegen Vorgaben, hatte Sanktjohanser in dem Interview weiter gesagt. "Bislang aber wird teils nach ideologischen Maßstäben gehandelt. Und das treibt den Niedergang der Innenstädte noch weiter voran", erklärte der HDE-Präsident. Der Profiteur sei dann am Ende allein der Onlinehandel.

Die Sonntagsruhe ist grundgesetzlich geschützt. Konkret heißt es in dem Artikel, der auf die Weimarer Reichsverfassung zurückgeht: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Damit sind Ausnahmen zur Ladenöffnung, die die Bundesländer regeln, eng begrenzt.

epd cad/kfr fu