Dresden (epd). Sechs Mitglieder der rechtsextremistischen "Freien Kameradschaft Dresden", die Mitte Januar vor dem Landgericht Dresden verurteilt wurden, haben Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt. Zudem wolle die Generalstaatsanwaltschaft gegen das Urteil zum 31-jährigen Rädelsführer Rechtsmittel einlegen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes Dresden am Donnerstag. Damit seien die Urteile nicht rechtskräftig, und die Angeklagten müssten in anderen Prozessen nicht gegen mutmaßliche Mittäter aussagen, um sich nicht zu belasten.
Das Dresdner Landgericht hatte am 17. Januar fünf Männer und eine Frau im Alter von 25 bis 31 Jahren wegen der Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten bis zu sechs Jahren verurteilt. Der Rädelsführer soll für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert. Gegen die 29 Jahre alte Frau wurde mit zwei Jahren und zehn Monaten die niedrigste Haftstrafe verhängt.
Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen einen der fünf Männer erfolgte unter Einbeziehung einer Vorstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die sechs Personen an der kriminellen Vereinigung beteiligt waren. Sie hätten sich unter anderem an Krawallen vor einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Heidenau 2015 beteiligt und seien Rassisten - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, urteilte das Gericht.
Die "Freie Kameradschaft Dresden" war im November 2016 ausgehoben worden. Seither wird in mehreren Prozessen gegen Mitglieder verhandelt.