Berlin (epd). Beschäftigte in der Altenpflege sollen höhere Mindestlöhne erhalten. Ab 1. Juli 2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Darauf habe sich die Pflegekommission einstimmig geeinigt, teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne werde zum 1. September 2021 endgültig vollzogen. Erstmals wurden auch Mindestlöhne für Fachkräfte und angelernte Pflegekräfte festgelegt.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Empfehlungen der Kommission, die per Verordnung erlassen werden sollen. Der Kommission gehören Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Der Mindestlohn für die Branche wurde 2010 eingeführt. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten nach Ministeriumsangaben derzeit rund 1,2 Millionen Beschäftigte.
Die Pflegekommission habe zum ersten Mal auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt, teilte das Ministerium mit. Ab dem 1. April 2021 soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 1. September 2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.
Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.
Arbeitsminister Heil bezeichnete die Empfehlungen der Pflegekommission als "ersten, wichtigen Schritt hin zu einer besseren Entlohnung der Beschäftigten in der Pflegebranche". Das Ergebnis bereite den Weg, die unterschiedlichen Pflegemindestlöhne in Ost- und Westdeutschland zu überwinden und zu einem einheitlichen, bundesweit geltenden Mindestlohn zu kommen.
"Dennoch ist mein Ziel noch nicht erreicht", erklärte Heil. Der bessere Weg zu Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege sei ein Branchentarifvertrag, den er für allgemeinverbindlich erklären könne. "Die Tarifpartner sind hier in der Verantwortung, ihre laufenden Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen", erklärte der Minister.
epd jup