Frankfurt a.M., Den Haag (epd). Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat eine einstweilige Verfügung zum Völkermord-Vorwurf gegen Myanmar erlassen. Das südostasiatische Land müsse alles in seiner Macht Stehende tun, um die Gräueltaten gegen die muslimische Minderheit der Rohingya zu beenden und weitere Verbrechen zu verhindern, erklärten die Richter am Donnerstag. Das westafrikanische Gambia hatte die Klage im November im Namen der "Organisation für Islamische Zusammenarbeit" eingereicht.
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen ordnete "vorläufige Maßnahmen" an, die Myanmar umgehend ergreifen muss. Das Militär und alle anderen Sicherheitskräfte unter seiner Kontrolle sollen sicherstellen, dass keine Gewalttaten verübt würden, die gegen die UN-Völkermordkonvention verstoßen. Myanmar soll zudem gewährleisten, dass keine Beweise vernichtet werden, die Völkermord-Verbrechen belegen könnten. Binnen vier Monaten soll Myanmar einen Bericht über die ergriffenen Maßnahmen vorlegen.
Menschenrechtler begrüßten den Entscheid: Damit werde den Verantwortlichen in Myanmar gezeigt, dass die Welt die Gräuel nicht toleriere, erklärte Amnesty International. Seit Ende August 2017 sind mehr als 740.000 Rohingya vor Gewalt und Verfolgung ins benachbarte Bangladesch geflohen. Die zivile Regierung unter Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi gilt als mitverantwortlich. Suu Kyi hatte den Völkermord-Vorwurf zurückgewiesen.