Frankfurt a.M., Den Haag (epd). Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verkündet an diesem Donnerstag eine Entscheidung über den Völkermord-Vorwurf gegen Myanmar. Dabei geht es um die Gräueltaten gegen die muslimische Minderheit der Rohingya. Die Klage hatte das westafrikanische Gambia im November eingereicht und eine einstweilige Verfügung beantragt.
Die Richter verkünden nun, ob Myanmar "vorläufige Maßnahmen" auferlegt werden, um die Gewalt gegen die Rohingya zu stoppen. Solche Anordnungen des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen sind bindend. Dadurch könnte sich zudem der internationale politische Druck auf die Regierung Myanmars beträchtlich erhöhen.
Die Klage Gambias im Namen der "Organisation für Islamische Zusammenarbeit" stützt sich wesentlich auf einen UN-Untersuchungsbericht von 2018. Darin beschuldigen die Ermittler Myanmars Armee des Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seit Ende August 2017 sind über 740.000 Rohingya vor der Gewalt ins benachbarte Bangladesch geflohen. Die zivile Regierung unter Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi gilt als mitverantwortlich.
Die Anhörungen vor dem Gericht in Den Haag fanden im Dezember statt. Suu Kyi, die Myanmars Delegation anführte, hat den Völkermord-Vorwurf zurückgewiesen. Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet und besteht aus 15 Richtern. Alle UN-Mitgliedsländer sind automatisch Parteien des Gerichtshofs, der vor allem für die Beilegung von Streitfällen zwischen Staaten zuständig ist.