Berlin (epd). DDR-Hochschulabschlüsse sind bundesdeutschen Universitätsabschlüssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zwingend gleichwertig. Entscheidend seien gleiche Zulassungsvoraussetzungen sowie der zeitliche Umfang und die praktische Ausrichtung des Studiums, erklärte das Gericht am Montag. (VG 3 K 245.18)
Im konkreten Fall hatte ein 1963 geborener Mann gegen eine Entscheidung der Berliner Senatskanzlei geklagt. Diese hatte entschieden, dass sein Abschluss mit einem Fachhochschul-, nicht aber mit einem Universitätsabschluss gleichzusetzen sei. Der Mann hatte nach acht Semestern Studium der Landtechnik den Titel "Diplomingenieur" an der Ingenieurhochschule Berlin-Wartenberg (IHS) erhalten. Er beantragte im März 2018, dass dieser Abschluss als gleichwertig mit dem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss festgestellt wird. Die Senatskanzlei verweigerte dies.
Für eine Gleichwertigkeit eines Abschlusses bestehen laut Verwaltungsgericht keine hinreichenden Anhaltspunkte. So habe für die Zulassung an der IHS zu DDR-Zeiten der Abschluss der zehnten Klasse ausgereicht. Demgegenüber habe die Zulassung zum Studium an einer Universität der früheren Bundesrepublik einen 13-jährigen Schulbesuch vorausgesetzt.
Auch sei der zeitliche Umfang des vom Kläger absolvierten Studiums geringer gewesen als der an einer Universität der früheren Bundesrepublik. Gegen eine Gleichwertigkeit spreche auch die Ausrichtung der Ausbildung auf die praktischen Bedürfnisse der sozialistischen Landwirtschaft. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.