Gießen (epd). Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen hat das Landgericht Gießen am Donnerstag die Berufung der Ärztin Kristina Hänel verworfen. Die Richter milderten aber das Urteil des Amtsgerichts Gießen um 3.500 Euro zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro (AZ: 4 Ns - 406 Js 15031/15). Hänels Anwalt hatte zuvor in seinem Plädoyer gefordert, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes einzuholen.
Die Allgemeinmedizinerin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Strafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Amtsgerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch.
Das Landgericht verhandelte bereits zum zweiten Mal über den Fall: Vor gut einem Jahr hatte es das Amtsgerichtsurteil gegen Hänel bestätigt. Die Ärztin legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Dieses verwies im Frühjahr die Auseinandersetzung um den 219a an das Landgericht zurück, weil nach einer Gesetzesänderung eine neue Fassung gelte.
Nach bundesweiten Protesten und einer langen politischen Debatte hatte der Bundestag im Februar dieses Jahres eine Lockerung des 219a beschlossen. Ärzte dürfen nun darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber weiterhin nicht, welche Methoden sie anwenden.