Gießen (epd). Das Landgericht Gießen hat am Donnerstag die Berufung der Ärztin Kristina Hänel verworfen. Die Richter änderten vielmehr das Urteil des Amtsgerichts Gießen ab in eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro. (AZ: 4 Ns - 406 Js 15031/15).
Die Allgemeinmedizinerin war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Im vergangenen Jahr bestätigte das Landgericht Gießen das Urteil. Hänel legte daraufhin Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Das OLG wies die Auseinandersetzung um den Strafrechtsparagrafen 219a an das Landgericht zurück, weil mittlerweile der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen hatte.