Denn bei der öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die von der Landessynode als dem bayerischen Kirchenparlament im Frühjahr 2018 beschlossen wurde, betrete die Landeskirche Neuland, wie Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel in einem gemeinsamen Vorwort zu der Broschüre schreiben. Die Handreichung solle deshalb die Pfarrerinnen und Pfarrer wie auch die gleichgeschlechtlichen Paare darüber informieren, "was bei einer solchen Segnung in theologischer, kirchenrechtlicher und kommunikativer Hinsicht zu bedenken ist".
In der Handreichung wird auch der "Gewissenschutz" für die Pfarrer beschrieben, für die wegen ihrer Interpretation biblischer Texte eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht möglich ist. Kein Pfarrer müsse sich für seine ablehnende oder zustimmende Haltung zu dieser Segnung rechtfertigen.
Wie Oberkirchenrat Michael Martin sagte, brauche eine derartige "Gewissensentscheidung" keine Begründung. Es gebe unterschiedliche Lesarten der biblischen Texte zu Homosexualität. Deshalb seien auch verschiedene theologischen Positionen möglich, ohne dass daran die Einheit der Kirche zerbreche.