Frankfurt a.M. (epd). Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" ruft getrennt lebende Elternteile ohne Umgang mit ihrem Kind auf, Weihnachtsgeschenke für ihre Kinder an den Familienrichter zu schicken. Die meisten Elternteile in Europa ohne Kontakt zu ihrem Kind lebten in Deutschland, sagte das Bundesvorstandsmitglied des Vereins, Markus Witt, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit der Geschenk-Aktion wolle der Verein Richter darauf aufmerksam machen, welche gravierenden Folgen ein Ausschluss des Umgangs mit dem Kind für das betroffene Elternteil und das Kind haben.
Bei strittigen Paartrennungen entscheiden Familienrichter nach den Worten von Witt häufig, dass das Kind bei einem Elternteil leben soll, und dass das andere Elternteil für Monate oder bis zu zwei Jahre keinen Umgang mit ihm haben soll. Die Begründung sei, das Kind müsse erst zur Ruhe kommen und könne dann wieder den Umgang mit beiden Elternteilen pflegen. In Wirklichkeit zerbreche dadurch die Beziehung zwischen dem getrennten Elternteil und dem Kind, sagte Witt. Das Kind könne keine Erfahrungen mehr mit diesem Elternteil machen und übernehme im Konflikt der Eltern zwangsläufig die Sicht desjenigen, mit dem es lebe.
Jährlich gebe es mehrere Tausend Fälle, in denen ein Gericht einem Elternteil den Umgang mit seinem Kind für gewisse Zeit verbietet, sagte Witt. In fast allen Fällen hätten die Kinder danach keinen Kontakt mehr mit diesem gesucht. Die Folgen für eine gekappte Eltern-Kind-Beziehung seien für beide Betroffene traumatisch. Familienrichter müssten diese Folgen bei ihrer Urteilsfindung viel stärker berücksichtigen, forderte Witt. Oberstes Gebot müsse das Kindeswohl sein. Im Prozess sprächen die Richter meist das Kind dem Elternteil zu, das am heftigsten darum streitet. Im Sinne des Kindeswohls wäre es aber, das Kind dem Elternteil zuzusprechen, das mäßigend auftritt.
Familienrichter sollten zunächst im Familienrecht ausgebildet sein, forderte das Vorstandsmitglied. Bisher sei dies nicht obligatorischer Teil der Ausbildung. Des Weiteren sollten Familienrichter nicht vorschnell den Umgang des Kindes mit einem Elternteil ausschließen. "Wir hoffen, dass die Geschenkaktion Gespräche unter Richtern auslöst", sagte Witt. "Wenn nur ein Richter ins Nachdenken über seine Fälle kommt, dann hat unsere Aktion etwas gebracht."