Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland verurteilt, weil es vier Asylsuchende über Monate auf einem Moskauer Flughafen festgehalten hat. Die Männer aus Irak, Palästina, Somalia und Syrien seien ihrer Freiheit beraubt gewesen und hätten unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen leben müssen, erklärte der EGMR am Donnerstag in Straßburg. Die russische Regierung muss ihnen jeweils zwischen 15.000 Euro und 26.000 Euro Schadenersatz sowie gemeinsam 19.000 Euro für Auslagen zahlen. (AZ: 61411/15)
Die Männer waren unabhängig voneinander auf dem Flughafen angekommen und hatten um Asyl ersucht, wie der EGMR weiter mitteilte. Die Einreise wurde ihnen verweigert, sie blieben zwischen fünf und 21 Monaten im Transitbereich, bevor zwei von ihnen durch das UNHCR in der EU untergebracht wurden und die anderen nach Ägypten beziehungsweise in die Heimat Somalia ausreisten.
Der EGMR beurteilte einerseits die Unterbringung als menschenrechtsverletzend. Schließlich hätten die Männer in einer ständig belebten und beleuchteten Zone hausen müssen, ohne ungehinderten Zugang zu Duschen oder Kochmöglichkeiten und ohne medizinische oder soziale Betreuung. Ernährt worden seien sie mit Notrationen des UNHCR.
Bei der Frage, ob die Unterbringung einer Freiheitsberaubung entspreche, machten die Richter unter anderem die lange Dauer des Aufenthalts und die Art der Bewegungseinschränkung geltend. Anders als zum Beispiel an einer Landgrenze hätte nämlich das Verlassen des Flughafens "viel Planung und Organisation" erfordert, befand der EGMR. Zugleich habe Russland nicht deutlich machen können, dass die Männer tatsächlich jederzeit frei gewesen seien, das Land auf dem Luftweg zu verlassen.