Bielefeld (epd). Die Evangelische Kirche von Westfalen wird in den kommenden acht Jahren weiter von Präses Annette Kurschus geführt. Die Landessynode bestätigte die 56-jährige Theologin am Mittwoch mit großer Mehrheit als leitende Geistliche. Die Synode beschloss auch die völlige Gleichstellung von Trauungen homosexueller Paare mit der Ehe zwischen Mann und Frau und verabschiedete den Haushalt für 2020.
Kurschus erhielt bei ihrer Wiederwahl 149 von 160 Stimmen, sie war die einzige Kandidatin. Als erste Frau war Kurschus 2011 zur Präses der mit knapp 2,2 Millionen Mitgliedern viertgrößten deutschen Landeskirche gewählt worden. Seit 2015 ist die 56-Jährige auch stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der rheinische Präses Manfred Rekowski gratulierte Kurschus und würdigte ihre theologische Kompetenz, die christliche Botschaft in der säkularen Gesellschaft situationsgerecht und verständlich darzulegen.
Zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wurde die Kirchenordnung geändert. Ab Januar wird die Trauung homosexueller Partner eine offizielle Amtshandlung, die auch in die Kirchenbücher eingetragen wird. Die Begriffe Ehemann und Ehefrau werden durch Ehepartner ersetzt. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden.
Nach dem Haushaltsbeschluss wird die viertgrößte EKD-Kirche im kommenden Jahr mit einem Gesamt-Etat von 340,3 Millionen Euro wirtschaften, das sind knapp sechs Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Dieser Haushalt enthält die Ausgaben für den EKD-Finanzausgleich, die Pfarrbesoldung, gesamtkirchliche Aufgaben und die unmittelbaren Aufgaben der Landeskirche. Aus Kirchensteuern erwartet die westfälische Kirche kommendes Jahr offiziell Einnahmen in Höhe von 520 Millionen Euro.
Nach einem weiteren Synodenbeschluss dürfen in der westfälischen Kirche künftig alle getauften Kinder das Abendmahl erhalten. Das Abendmahl kann nach der geänderten Kirchenordnung auch mit Traubensaft gefeiert werden - mit dieser Regelung wird die bereits gängige Praxis ins Kirchenrecht aufgenommen.