Frankfurt a.M., Den Haag (epd). Wegen der gewaltsamen Vertreibung der muslimischen Rohingya nimmt der Internationale Strafgerichtshof nun offiziell Ermittlungen gegen Myanmar auf. Ein Gremium von drei Richtern habe Chefanklägerin Fatou Bensouda dazu autorisiert, teilte das Gericht in Den Haag am Donnerstag mit. Anfang Juli hatte Bensouda beantragt, die von Myanmars Armee begangenen Gräueltaten an den Rohingya untersuchen zu können. Zudem zeigten Befragungen von Opfern, dass diese eine gerichtliche Untersuchung wünschten: Viele seien der Ansicht, dass nur Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht den Teufelskreis von Gewalt und Misshandlungen beenden könnten.
Bereits Anfang September 2018 hatte sich das Weltstrafgericht grundsätzlich für zuständig erklärt, die Massenvertreibung der Rohingya aus Myanmar nach Bangladesch zu untersuchen. Zwar ist Myanmar kein Mitgliedsstaat des Tribunals, das Nachbarland Bangladesch hingegen schon. Wenig später hatte Chefanklägerin Bensouda angekündigt, sie werde Vorermittlungen aufnehmen.
Unterdessen hatte das westafrikanische Gambia bereits am Montag beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen, der ebenfalls in Den Haag sitzt, Klage gegen Myanmar wegen Völkermordes an den Rohingya eingereicht. Dabei erklärte Gambia, es handle im Namen der "Organisation für Islamische Zusammenarbeit", der 57 Staaten angehören.
Myanmars Armee war im Oktober 2016 und August 2017 brutal gegen die Rohingya-Volksgruppe vorgegangen, nachdem militante Rohingya Polizeiposten im westlichen Bundesstaat Rakhine überfallen hatten. Während der Armee-Offensive 2017 flohen mehr als 740.000 Angehörige der muslimischen Volksgruppe ins benachbarte Bangladesch. UN-Ermittler und Menschenrechtler werfen Myanmars Streitkräften Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
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