Berlin (epd). Die Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten oder Terrorakten werden deutlich erhöht und verbessert. Außerdem soll ihnen künftig schneller geholfen werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin eine weitgehende Modernisierung des sozialen Entschädigungsrechts. Damit reagiert die Politik auch auf Kritik am Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016.
Das Gesetz von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht höhere Geldleistungen für Hinterbliebene und Geschädigte vor. Der Zugang zu beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen und Hilfen im Alltag wird erleichtert. Trauma-Ambulanzen, die sich schnell und gezielt um die Opfer kümmern, sollen künftig flächendeckend zur Verfügung stehen.
Fallmanager sollen betroffene Menschen bei der Antragstellung auf Entschädigungsleistungen und im Verfahren begleiten. Auch psychische Gewalt wie Stalking oder passive Gewalt wie die Vernachlässigung eines Kindes können künftig zu Entschädigungsansprüchen führen. Auch die Entschädigungszahlungen für Witwen, Witwer und Waisen steigen. Künftig können auch Menschen, die etwa durch einen Anschlag einen Schock erlitten haben, Anträge auf Entschädigungsleistungen stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine persönliche Beziehung zu einem Opfer haben.
Die meisten Regelungen werden erst 2024 wirksam. Einige Verbesserungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2018 in Kraft treten, darunter die Gleichbehandlung aller Opfer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.