Karlsruhe: Hartz-IV-Sanktionen verstoßen gegen die Verfassung
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zu Hartz-IV-Sanktionen in Teilen gekippt. Die Strafmaßnahmen gegen Langzeitarbeitslose verstoßen nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts teilweise gegen das Grundgesetz.