Oranienburg (epd). Der Prozess gegen den Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe, der in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime angezweifelt haben soll, ist vorerst geplatzt. Der 69-jährige aus der Bodenseeregion, dem Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vorgeworfen werden, erschien am Dienstag nicht zu der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg. Ein neuer Verhandlungstermin werde voraussichtlich noch in diesem Jahr anberaumt, sagte Richterin Barbara Speidel-Mierke.
Bei Gericht sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte die Ladung zu der Verhandlung erhalten habe, sagte die Richterin. Die Zustellungsurkunde sei nicht beim Gericht eingegangen. Gegen den Angeklagten war zuvor ein Strafbefehl über 4.000 Euro ergangen, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Deshalb muss der Fall nun vor Gericht verhandelt werden.
Der Mann war Teilnehmer einer Reisegruppe aus dem Wahlkreis von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel. Die Gruppe wurde im Juli 2018 nach massiven Störungen einer Führung aus der Gedenkstätte verwiesen. Der Besuch der AfD-Gruppe in Sachsenhausen war Teil einer vom Bundespresseamt organisierten und finanzierten Fahrt. Zu solchen Fahrten darf jeder Bundestagsabgeordnete bis zu 50 Interessierte einladen.
Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder starben auf andere Weise. 1942 wurde in Sachsenhausen eine Vernichtungsanlage mit Krematorium, Genickschussanlage und später eingebauter Gaskammer errichtet.