UN-Ausschuss prüft Klima-Beschwerde von Greta Thunberg

UN-Ausschuss prüft Klima-Beschwerde von Greta Thunberg

Genf/Berlin (epd). Der UN-Ausschuss für Kinderrechte prüft die Beschwerde der Klima-Aktivistin Greta Thunberg, die sie zusammen mit weiteren Kindern und Jugendlichen gegen mehrere Länder eingereicht hat. Es werde nun geklärt, ob die Beschwerde wegen mangelnden Klimaschutzes zulässig sei, teilte das federführende UN-Hochkommissariat für Menschenrechte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Genf mit. Falls die Beschwerde zulässig sei, werde ein Verfahren eingeleitet.

Eine sogenannte Individualbeschwerde ist nach dem dritten Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention möglich, das 2014 in Kraft trat. Deutschland hat das Protokoll ratifiziert. In der Regel muss vor einer Beschwerde bei dem UN-Ausschuss der jeweilige nationale Rechtsweg ausgeschöpft sein. Ausnahmen kann es aber geben, falls es sich um ein globales Problem handelt oder der Weg durch die Gerichte zu lange dauern oder aussichtslos sein würde.

Die Schwedin Thunberg sowie 15 Jungen und Mädchen aus anderen Staaten, alle zwischen acht und 17 Jahren alt, hatten laut Unicef die Beschwerde angestrengt. Darin werfen sie den Regierungen ihrer Länder mangelndes Vorgehen gegen den Klimawandel und damit eine Verletzung der Kinderrechte vor. Die Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen kommen unter anderem aus Brasilien, Frankreich, Deutschland, Indien, den Marshallinseln, Nigeria, Tunesien und den USA. Sie verlangen von dem UN-Ausschuss, Kinder vor den verheerenden Folgen des Klimawandels zu schützen.

Der UN-Ausschuss überprüft laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte die Umsetzung der Kinderrechtskonvention von 1989 und der zugehörigen Fakultativprotokolle durch die Vertragsstaaten. Die 18 Experten und Expertinnen des Ausschusses treffen drei Mal im Jahr in Genf zusammen. Sie geben Empfehlungen ab, die aber völkerrechtlich nicht verbindlich sind. Das Gremium kann den Angaben zufolge "auch Individualbeschwerden gegen einen Vertragsstaat des Protokolls prüfen sowie bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen Untersuchungsverfahren durchführen".

epd her/et