Gericht: Köln muss Luftreinhalteplan überarbeiten

Gericht: Köln muss Luftreinhalteplan überarbeiten

Münster, Köln (epd). Der Luftreinhalteplan für die Stadt Köln ist laut einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig und muss überarbeitet werden. Die bisher vorgesehenen Maßnahmen genügten nicht den Anforderungen der Europäischen Richtlinie und des Bundesimmissionsschutzgesetzes, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag. (AZ: 8 A 4775/18)

Damit bestätigte das Gericht zum Teil das von der Deutschen Umwelthilfe erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Eine Fahrverbotszone wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht nicht angeordnet. Streckenbezogene Fahrverbote können unter Umständen genügen.

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid, im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, sei an verschiedenen Stellen im vergangenen Jahr deutlich überschritten worden, begründet das Gericht das Urteil. An einigen Messstellen wurden Jahresmittelwerte für 2018 von 59 Mikrogramm pro Kubikmeter und 48 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil. Die Umwelthilfe führt nach eigenen Angaben in Nordrhein-Westfalen 14 Verfahren für saubere Luft. Insgesamt klagt sie in 38 Städten.