Pläne für Verbot religiöser Symbole im Gericht in drei Bundesländern

Pläne für Verbot religiöser Symbole im Gericht in drei Bundesländern

Berlin (epd). Mit der Initiative für ein Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte ist Niedersachsen bundesweit nicht allein. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Justizministerien der Länder ergab, sind in zwei weiteren Bundesländern schon seit längerem ähnliche Verbote geplant. In Nordrhein-Westfalen ist solch ein Verbot seit dem vergangenen Jahr in der parlamentarischen Beratung. Im Saarland wurde ein Kopftuchverbot für Justizangehörige im Koalitionsvertrag vereinbart. In vier Bundesländern gibt es solche Verbote bereits.

In den sieben übrigen Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen und es sind auch keine geplant. Dazu gehören Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Zur Begründung heißt es in erster Linie, dass eine solche Regelung nicht gebraucht werde. "Die Thematik hat im Freistaat Sachsen bislang keine praktische Relevanz", hieß es aus Dresden. Für die Hamburger Justizbehörde erklärte eine Sprecherin, es sei bisher kein Fall erinnerlich, der ein Einschreiten erforderlich gemacht habe.

Verboten sind religiöse Symbole für Richter, Staatsanwälte und teilweise auch andere Vertreter vor Gericht in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und in Berlin. Das strenge Neutralitätsgesetz in der Bundeshauptstadt verbietet auch Lehrern und Polizisten das Tragen religiöser Symbole.

Die in Niedersachsen geplante Regelung soll Richtern und Staatsanwälten unter anderem das Tragen eines Kopftuchs, einer Kippa oder auffälliger Kreuze verbieten. "Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Justiz ihnen vollkommen neutral gegenübertritt", sagte die dortige Justizministerin Barbara Havliza (CDU) dem epd: "Und sie können auch erwarten, dass das optisch zum Ausdruck kommt."

epd co/lde fu