Köln (epd). Nach dem Tod eines Jugendlichen in einem Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Lesbos fordert Unicef die EU-Staaten auf, unbegleitete Flüchtlingskinder besser zu schützen. Mehr als 1.100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hielten sich in Aufnahme- und Registrierungszentren auf den griechischen Inseln oder in Gefängnissen im ganzen Land auf, erklärte das UN-Kinderhilfswerk am Donnerstag in Köln. Das markiere einen neuen Höchststand seit Anfang 2016. In den unsicheren und überfüllten Lagern sei der Schutz von Kindern nicht sichergestellt.
Am vergangenen Wochenende wurde bei einer Messerattacke nach einem Streit im Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos ein 15-jähriger Afghane getötet, zwei weitere Jugendliche wurden verletzt. Ein afghanischer Jugendlicher wurde als Tatverdächtiger festgenommen.
"Diese jüngste Tragödie erinnert uns schmerzlich daran, dass die Situation in den Aufnahmezentren in Griechenland an einem kritischen Punkt ist", sagte die Unicef-Regionaldirektorin für Europa und Zentralasien, Afshan Khan. "Wir rufen die griechischen Behörden auf, Kinder auf das Festland zu überführen und sie dort angemessen unterzubringen." Khan rief die EU-Staaten auf, sich zu Umsiedlungen von unbegleiteten und von ihren Familien getrennten Kindern zu verpflichten und Familienzusammenführungen zu beschleunigen. Die europäischen Länder, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen, müssten zudem stärker finanziell unterstützt werden, forderte Unicef.
Das Aufnahmezentrum in Moria ist den Angaben zufolge für 3.000 Menschen ausgelegt. Zurzeit leben dort aber mehr als 8.700 Menschen, darunter 3.000 Kinder. In einer eigenen Sektion des Lagers sind laut Unicef aktuell mehr als 520 unbegleitete Minderjährige untergebracht, obwohl der Bereich nur für 160 ausgelegt ist.
Die Überlastung führe dazu, dass Kinder der Gefahr von Gewalt und Missbrauch ausgesetzt seien und nur eingeschränkten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und psychosozialer Unterstützung hätten, beklagte das Hilfswerk. Häufig müssten sie zudem länger als die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Tage in dem Lager bleiben, da angemessene Unterkünfte auf dem Festland belegt seien.