Passau (epd). Nach dem Inkrafttreten des Burka-Verbotes in den Niederlanden haben Unionspolitiker erneut eine Debatte über die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit angestoßen. "Vollverschleierung steht nicht für religiöse Vielfalt, sondern für ein abwertendes Frauenbild", sagte CDU-Vize Julia Klöckner der "Passauer Neuen Presse" (Freitag). "Die Vollverschleierung zuzulassen, hat nichts mit Toleranz zu tun, sondern ist Ignoranz gegenüber Frauen und Mädchen", sagte die Bundeslandwirtschaftsministerin.
In den Niederlanden gilt seit Monatsbeginn ein umfassendes Verschleierungsverbot für den öffentlichen Raum. In Deutschland ist in bestimmten Bereichen des öffentlichen Diensts, in Gerichten und bei der Bundeswehr eine Vollverschleierung untersagt. Nach einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sollen Prozessbeteiligten künftig vor Gericht Verhüllungen des Gesichts auch aus religiösen Gründen grundsätzlich untersagt werden.
Der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte der "Passauer Neuen Presse" zu den bereits in Deutschland geltenden Regelungen: "Mehr ist mit unserer geltenden Verfassung nicht zu vereinbaren. Daher sehe ich über diese bereichsspezifischen Verbote hinaus aktuell keinen weiteren Regelungsbedarf."
Die CDU-Politikerin Klöckner kritisiert hingegen, dass sich eine Frau mit der Burka einer Kleiderordnung unterwerfen und somit "Anstand" und "Ehre" verkörpern solle - nur aufgrund des Mädchen- oder Frauseins. "Es geht nicht nur um ein Stück Stoff, sondern um das ganze Geschlechterbild, das dahinter zum Ausdruck kommt", sagte sie. "Unser Grundgesetz ist ganz klar: Frauen und Männer sind gleich viel wert und gleichberechtigt", argumentierte die CDU-Politikerin.
Ähnlich sieht es Unionsfraktionsvizechef Thorsten Frei (CDU). "Die Burka gehört nicht nach Deutschland. Sie widerspricht entschieden unseren Werten und unserem Menschenbild", sagte er der Zeitung. Doch die Verfassung erlaube es nicht, das Tragen der Burka grundsätzlich zu verbieten. Ein Verbot komme in Deutschland nur im Einzelfall in Betracht.
epd kfr