Frankfurt (epd). Frauen, die sich über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen, können dies trotz geänderter Gesetzeslage nicht in vollem Umfang tun. Die mit der Reform des Strafrechtsparagrafen 219a eingeführte Liste der Bundesärztekammer verzeichnet bislang nur 87 der bundesweit 1.200 Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen. Die am Montag veröffentlichte Liste befinde sich noch im Aufbau, sagte der Geschäftsführer der Bundesärztekammer, Alexander Dückers, am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Wir nehmen die Verantwortung sehr ernst", sagte er.
Die Bundesärztekammer informiere die Ärzte über die entsprechenden ärztlichen Medien wie das "Deutsche Ärzteblatt". Ob sie sich in die Liste eintragen wollten, müssten alle Ärzte freiwillig entscheiden, sagte Dückers, der bei der Bundesärztekammer für den Bereich Politik zuständig ist. Wie lange der Aufbau der Liste insgesamt dauere, sei noch nicht abzusehen. Die "tageszeitung" (Mittwoch) hatte zuerst darüber berichtet.
Laut taz haben 56 der gelisteten Praxen ihren Sitz in Berlin und 26 in Hamburg. Dort gibt es auf den Internetseiten der Landesregierungen bereits seit längerem Verzeichnisse von Gynäkologen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ansonsten stünden auf Liste nur drei Ärzte aus Nordrhein-Westfalen und zwei aus Hessen.
Die Ärztin Kristina Hänel, die 2017 eine Debatte über den Paragrafen 219a angestoßen hatte, ist bisher nicht gefragt worden, ob sie in die Liste aufgenommen werden will. Selbst, wenn die Bundesärztekammer auf sie zugegangen wäre, hätte sie nicht auf die Liste gewollt, sagte sie der "taz". "Auf der Liste der Bundesärztekammer fehlen viele Informationen, die die Frauen benötigten."
Die Bundesärztekammer betonte, man halte sich bei der Liste an die Vorgaben des Gesetzgebers. Die Bundesärztekammer habe hier keinen Spielraum, der Liste eigenständig weiterführende Informationen hinzuzufügen, sagte Dückers.
Im Februar hatte der Bundestag einen Kompromiss zum Paragrafen 219a beschlossen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen oder in "grob anstößiger Weise" verbietet. In der neuen Fassung ist ihm ein vierter Absatz hinzugefügt. Ärzten ist es demnach erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie aber auf dafür befugte Stellen, wie beispielsweise die Bundesärztekammer, verweisen.
In der Vergangenheit hatte der Paragraf zu einer Verurteilung von Ärzten geführt. Aufgrund des Paragrafen musste sich auch die Ärztin Kristina Hänel im November 2017 vor Gericht verantworten. Ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe löste bundesweit Proteste aus.